Kirchliche und diakonische Einrichtungen nehmen die Dienste von Banken und Versicherungen in Anspruch. Doch wo legen diese das Geld ihrer Kund*innen an? Werden Waffenexporte, fossile Brennstoffe oder Tierversuche mitfinanziert? Selbst bei den angebotenen Nachhaltigkeitsfonds für die Geldanlage lohnt es sich, genauer hinzusehen, denn nicht überall, wo Nachhaltigkeit draufsteht, wird auch ethisch einwandfrei investiert. Da Bezeichnungen wie „nachhaltig“, „ethisch“, „sozial“ und „fair“ bislang nicht geschützt sind, legen Banken und Versicherungen ihre eigenen Investitionsrichtlinien fest.
Ethisches Investment beachtet neben den klassischen Kriterien wie Risiko, Rendite und Liquidität auch soziale und ökologische Gesichtspunkte. Wer sicher sein will, dass das investierte Geld tatsächlich „sauber“ angelegt wird, kommt nicht umhin, sich die Finanzinstitutionen und ihre nachhaltigen Produkte genauer anzusehen und zu vergleichen.
Maßnahmen
Die Einrichtung setzt für ihre Finanzdienstleistungen auf nachhaltige Banken und Versicherungen und legt Gelder nach ethischen Kriterien unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsratings und der EU-Taxonomie an.
Kriterien für nachhaltige Banken:
• Keine Investitionen in klima- und umweltschädliche Großprojekte, in Atomenergie, Waffen und Rüstungsgüter, Kinderarbeit, Kohle oder Öl, Spirituosen, Tabakwaren, Glücksspiel.
• Kredite fließen in soziale Projekte, ökologische Unternehmen, Solar- oder Windkraftanlagen.
• Die Geldanlage sollte transparent sein, d.h. Kund:innen sollten wissen, in welche Unternehmen und Projekte ihr Geld investiert wird.
• Die Bank hat die UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI) oder die Equator Principles unterzeichnet oder ist Teil der Net-Zero Banking Alliance / Net-Zero Asset Manager Alliance / Net-Zero Asset Owner Alliance.
Kriterien für nachhaltige Geldanlagen:
• Ausschlusskriterien legen fest, wohin das Investment nicht fließt, etwa in Kinderarbeit, Kohle, Atomstrom oder in Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen.
• Positivkriterien legen fest, wohin Investitionen fließen, etwa in regenerative Energieanlagen, Klimaschutzmaßnahmen, in Unternehmen, die sozialverträgliche, generationengerechte und ökologisch sinnvolle Produkte und Dienstleistungen anbieten oder zur Erreichung von Umwelt- und Sozialzielen (z.B. SDGs) beitragen
• Die Geldanlage erfolgt unter Verwendung von ESG-Ratings (z.B. ISS-ESG, CDP, sustainalytics, MSCI, IMUG, Südwind-Institut) oder durch die Investition in Themenfonds mit Nachhaltigkeitsfokus.
• Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie kann als Kompass bei der Auswahl von Geldanlagen, die zu den ethischen und nachhaltigen Werten der Nordkirche passen, helfen.
Kriterien für nachhaltige Versicherungen:
• Die Versicherung tätigt keine Geschäfte mit Waffen und Rüstungsgütern, Atomenergie, Kohle, Öl, Spirituosen, Tabakwaren, Glücksspiel oder anderen sozial- und umweltschädlichen Branchen insbesonderer solchen, die Kinderarbeit unterstützen oder gegen Menschenrechte verstoßen.
• Die Versicherung bietet umweltfreundliche und sozial verantwortungsvolle Produkte an.
• Versicherungsgelder fließen in soziale Projekte, ökologische Unternehmen, Solar- oder Windkraftanlagen.
• Die Verwendung der Versicherungsgelder sollte transparent sein, d.h. Kund:innen sollten wissen, in welche Unternehmen und Projekte ihr Geld investiert wird.
• Die Versicherung hat die UN-Prinzipien für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken (UNPRI) und die Principles for Sustainable Insurance (PSI) unterzeichnet oder ist Teil der Net-Zero Insurance Alliance / Net-Zero Asset Manager Alliance / Net-Zero Asset Owner Alliance.
