Finanzpartner und Geldanlagen anhand transparenter Kriterien prüfen
Kirchliche und diakonische Einrichtungen sollten bei Banken, Versicherungen und Geldanlagen neben Kosten, Sicherheit und Ertrag auch soziale, ökologische und generationengerechte Kriterien berücksichtigen.
Begriffe wie „nachhaltig“, „ethisch“ oder „sozial“ im Namen eines Finanzprodukts reichen für eine Bewertung nicht aus, da diese Begriffe bislang nicht geschützt sind.
Der EKD-Leitfaden zur ethisch-nachhaltigen Geldanlage empfiehlt deshalb die veröffentlichten Anlagegrundsätze und Produktinformationen genau zu prüfen:
• Welche Branchen schließt der Anbieter aus?
• Gelten Kriterien zu Menschenrechten, Arbeitsrechten, Rüstung oder fossilen Energieträgern?
• Welche Risiken, Kosten, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen gelten?
Einrichtungen sollten dabei die eigenen Anlagevorgaben berücksichtigen und bei Bedarf fachkundige Finanzberatung in Anspruch nehmen.
Maßnahmen
Die Einrichtung berücksichtigt bei der Auswahl von Banken, Versicherungen und Geldanlagen soziale und ökologische Kriterien. Grundlage sind veröffentlichte Anlage- und Finanzierungsgrundsätze, eigene Ausschluss- und Auswahlkriterien sowie ergänzend Nachhaltigkeitsratings und Angaben zur EU-Taxonomie.
Kriterien für die Auswahl von Banken:
• Keine Investitionen in klima- und umweltschädliche Großprojekte, in Atomenergie, Waffen und Rüstungsgüter, Kinderarbeit, Kohle oder Öl, Spirituosen, Tabakwaren, Glücksspiel.
• Kredite fließen in soziale Projekte, ökologische Unternehmen, Solar- oder Windkraftanlagen.
• Die Geldanlage sollte transparent sein, d.h. Kund:innen sollten wissen, in welche Unternehmen und Projekte ihr Geld investiert wird.
• Die Bank hat die UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen (Principles for Responsible Banking, PRB), UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN Principles for Responsible Investment, UNPRI) oder die Equator Principles unterzeichnet.
Kriterien für die Auswahl von Geldanlagen:
• Ausschlusskriterien legen fest, wohin das Investment nicht fließt, etwa in Kinderarbeit, Kohle, Atomstrom oder in Staaten, die systematisch Menschenrechte verletzen.
• Positivkriterien legen fest, wohin Investitionen fließen, etwa in regenerative Energieanlagen, Klimaschutzmaßnahmen, in Unternehmen, die sozialverträgliche, generationengerechte und ökologisch sinnvolle Produkte und Dienstleistungen anbieten oder zur Erreichung von Umwelt- und Sozialzielen (z.B. SDGs) beitragen.
• Die Geldanlage erfolgt unter Verwendung von ESG-Ratings (z.B. ISS-ESG, Morningstar Sustainalytics, MSCI ESG, IMUG/EthiFinance, CDP, SÜDWIND-Institut) oder durch die Investition in Themenfonds mit Nachhaltigkeitsfokus.
• Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie kann als Kompass bei der Auswahl von Geldanlagen, die zu den Werten der Nordkirche passen, helfen.
Kriterien für die Auswahl von Versicherungen:
• Die Versicherung tätigt keine Geschäfte mit Waffen und Rüstungsgütern, Atomenergie, Kohle, Öl, Spirituosen, Tabakwaren, Glücksspiel oder anderen sozial- und umweltschädlichen Branchen insbesondere mit solchen, die Kinderarbeit unterstützen oder gegen Menschenrechte verstoßen.
• Die Versicherung veröffentlicht nachvollziehbar, ob und wie sie Umwelt- und Sozialkriterien bei der Entwicklung und Ausgestaltung ihrer Versicherungsprodukte berücksichtigt.
• Versicherungsgelder fließen in soziale Projekte, ökologische Unternehmen, Solar- oder Windkraftanlagen.
• Die Verwendung der Versicherungsgelder sollte transparent sein, d.h. Kund:innen sollten wissen, in welche Unternehmen und Projekte ihr Geld investiert wird.
• Die Versicherung hat die UN-Prinzipien für nachhaltige Versicherungen (UN-Principles for Sustainable Insurance, PSI) oder die UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (UN Principles for Responsible Investment, UNPRI) unterzeichnet. Sie ist Teil der Net-Zero Asset Owner Alliance.
