Außenanlagen gestalten
Außenbereiche kirchlicher und diakonischer Einrichtungen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Sie heißen Mitarbeiter*innen, Besucher*innen, Kinder und Bewohner:innen willkommen, dienen der Erholung, Sport und Spiel und sind Treffpunkt. Zugleich können sie Lebensräume für Pflanzen und Tiere bieten. Auch Ausblicke ins Grüne können für Menschen wichtig sein, die Außenbereiche nur eingeschränkt nutzen können.
Bei der Gestaltung von Außenanlagen können entsiegelte Flächen, Bäume, Stauden, naturnahe Pflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt werden. Begrünte Dächer und Fassaden können, abhängig von Planung, Standort und Pflege, zur Verschattung, Verdunstungskühlung, Wasserrückhaltung und zur Schaffung von Lebensräumen beitragen.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind gut zugängliche Wege, Sitzgelegenheiten und erreichbare Aufenthaltsbereiche besonders wichtig. Außenanlagen können damit Naturerfahrungen und Aufenthalt im Freien ermöglichen.
Wo Naturstein eingesetzt werden muss oder soll, sollten Einrichtungen bei der Beschaffung auf Herkunft, nachvollziehbare Lieferketten und glaubwürdige Nachweise zu sozialen Arbeitsbedingungen achten. Bei Naturstein aus Regionen mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen können unabhängige Kontrollen und Zertifizierungen dazu beitragen, Risiken wie ausbeuterische Kinderarbeit in der Lieferkette zu verringern.
Maßnahmen
Anlage und Pflege von Grünflächen, z.B. Blühwiesen und Beete mit standortgerechten Wildpflanzen oder Neuanpflanzung trockenheitsverträglicher Pflanzen.
Weitestgehende Begrünung von Fassaden & Dächern in möglichst extensiver Form, z.B. mit Moosen, Kräutern & Gräsern & ggf. Totholzstrukturen oder Anlage eines Dachgartens, um weitere Lebensräume zu schaffen.
Entsiegelung ungenutzter Flächen (z.B. Lagerflächen), Neuanlage von oder Ersatz vorhandener Pflaster- oder Plattenwege durch wassergebundene Wegedecken oder Schotterrasen, unter Beachtung der Barrierefreiheit.
Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen, glyphosathaltige Mittel, synthetische Düngemittel und torfhaltige Blumenerde.
Die Einrichtung verfügt über mindestens zwei der folgenden Schutzmaßnahmen für Tiere:
☐ Igelquartiere
☐ Fledermausquartiere
☐ Vogelhäuser und/oder Nistkästen
☐ Erhalt und die Schaffung natürlicher Niststrukturen, wie offene Bodenflächen, Sandarien oder Trockenmauern für Wildbienen und andere Insekten
☐ Stehende, möglichst flache Wasserstellen wie Tränken (aus Mauer- oder Sandstein) und/oder Teiche als Wasserstellen für Wildtiere, Vögel & Insekten, die über Einstiegshilfen & den nötigen Schutz vor möglichen Fressfeinden verfügen
☐ Vorkehrungen gegen Vogelschlag an Glasfassaden, z.B. Fensteraufkleber.
Außenmöbel wie Bänke, Tische, Abfalleimer, Schaukästen, Beeteinfassungen und Hochbeete bestehen aus FSC® oder PEFCTM-zertifizierten, einheimischen Gehölzen, Recyclingkunststoff oder langlebigem Stahl. Lacke, die zur Behandlung von Außenmöbeln verwendet werden, sind lösemittelfrei.
Bei Neuanschaffung stammen Pflaster- und Mauersteine aus Naturstein aus Deutschland oder sind, sofern sie importiert sind, FairStone- bzw. Xertifix-zertifiziert. So soll darauf hingewirkt werden, dass die Steine ohne Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden.
