Der größte Anteil der Treibhausgas-Emissionen in der Nordkirche wird durch den Energieverbrauch der Gebäude verursacht. Dazu gehören Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser, Kitas und andere Einrichtungen. Ein großer Teil der Emissionen lassen sich durch technische Maßnahmen (Dämmung, regenerative Heizungssysteme) vermeiden, die im Zuge der allgemeinen Gebäudesanierung und Instandhaltung durchgeführt werden. Die energiesparende Nutzung der Gebäude und damit die größtmögliche Senkung des Energieverbrauchs ist jedoch nur mithilfe jedes Einzelnen möglich.
Jede und jeder kann durch das eigene Verhalten im Umgang mit Energie, Wärme und Beleuchtung einen großen Beitrag leisten. Vor allem das bedarfsangepasste und saisonale Beheizen von Räumen senkt den Wärmeverbrauch deutlich. Neben dem Bezug von zertifiziertem Ökostrom, kann man durch einfache Maßnahmen bei der Beleuchtung, z.B. der Umstellung auf LED und dem Einsatz von Bewegungsmeldern, viel bewirken. So ist nicht nur eine Verringerung von klimaschädlichen Emissionen möglich, sondern es wird auch langfristig der Geldbeutel entlastet.
Maßnahmen
Durchführung eines monatlichen Energiecontrollings und mindestens jährliche Erstellung sowie Beratung der Energieberichte auf Entscheider:innen-Ebene. Dies ist eine Pflichtmaßnahme.
Die Einrichtung und die dazugehörenden Gebäude beziehen zertifizierten Ökostrom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien mit dem Label „Ok-Power“ oder „Grüner Strom“.
Die Einrichtung produziert & nutzt erneuerbare Energien, wie Photovoltaik und Wärmepumpe, Solarthermie oder Holz, z.B. zur Erhitzung von Brauchwasser.
Bei geringem Warmwasserverbrauch erfolgt die Erhitzung von Brauchwasser dezentral, z.B. durch energieeffiziente elektrische Durchlauferhitzer.
Die Gebäude der Einrichtung werden ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern beheizt. Dazu zählen Wärmepumpen (mit zertifiziertem Ökostrom oder Stromeigengewinnung), Biomasse und Biogas. Auch Fernwärme ist eine Option, da die Fernwärme mittelfristig auch auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden muss.
Die Einrichtung setzt mindestens drei der folgenden Maßnahmen zur effizienten Wärmenutzung um:
☐ Einarbeitung in das bestehende Heizsystem und deren Regelungsfunktionen, sodass Heizungseinstellungen wie Heizkurve, Betriebszeiten, Sommerabschaltung und Pumpenförderhöhe eingestellt werden können
☐ Einstellung oder Prüfung einer Heizungsabschaltung (auch kein Warmhalte- oder Standby-Modus) der Heizungsanlage in den wärmeren Monaten (bei z.B. einer Außentemperatur von mind. 15 °C)
☐ Regelmäßige Anpassung der Heizungseinstellungen wie Betriebszeiten und Nachtabsenkung während der Heizperiode, Sommerabschaltung bei geänderter Gebäudenutzung
☐ Die zugänglichen Heizungsrohre, Ventile, Pumpen, und Bögen in unbeheizten Räumen sind gedämmt
☐ Einstellung der Heizkurve an der zentralen Steuerung des Wärmeerzeugers
☐ Verwendung moderner Technologien, wie smarte Thermostate oder Einzelraumregelung
☐ Nutzung von Hocheffizienzpumpen, d.h. Austausch von ungeregelten Pumpen
☐ Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung. Nach Durchführung des hydraulischen Abgleichs werden die darin benannten Maßnahmen wie die Voreinstellungen der Thermostate und die Förderhöhe der Umwälzpumpe auf tatsächliche Durchführung kontrolliert.
☐ Raumweise Berechnung der Heizlast, spätestens vor dem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers.
Bei baulichen Erneuerungsmaßnahmen an der Gebäudehülle innerhalb der letzten 5 Jahre wurde mindestens gemäß des heutigen Mindeststandards gedämmt, um den Energieverbrauch der auf dem Friedhofsgelände befindlichen beheizten und/oder gekühlten Gebäuden zu senken.
Umstellung auf energiesparende LED-Lampen im Innen- & Außenbereich.
Einsatz von Bewegungsmeldern, Zeitschaltuhren & Dämmerungsschaltern im Innen- & Außenbereich.
Verwendung insektenfreundlicher Außenbeleuchtung, die nach oben abgeschirmt und deren Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten abgeschlossen ist. Umstellung auf insektenverträgliche Leuchtmittel im Außenbereich mit weniger als 2700 Kelvin & max. 500 Lumen (entspricht ca. 1-5 Watt), z.B. warmweißen LED-Lampen (Fachbezeichnung: „Amber-LED“).
