Zugangskriterien zum Netzwerk Zukunftsfähig Wirtschaften für Friedhöfe
Kirchliche und diakonische Friedhöfe auf dem Gebiet der Nordkirche, die Mitglied im Netzwerk Zukunftsfähig Wirtschaften sind, setzen in ihrem Beschaffungswesen mindestens ein Drittel der für ihre Wirtschaftsweise relevanten Maßnahmen inklusive der zwölf Pflichtmaßnahmen aus dem nachfolgenden Maßnahmenkatalog um.
Für die Aufnahme ins Netzwerk reichen Friedhöfe einen Dokumentationsbogen und Belege ein. Diese werden durch ein zentrales Koordinationsteam des Netzwerks gesichtet. Das Koordinationsteam wird verantwortet durch die Projektkoordination Netzwerk Zukunftsfähig Wirtschaften, die im Umwelt- und Klimaschutzbüro der Nordkirche angesiedelt ist, und ergänzt durch Beschaffungsverantwortliche in den Kirchenkreisen und der Diakonie.
Das Netzwerk Zukunftsfähig Wirtschaften existiert, um kirchlichen und diakonischen Einrichtungen auf dem Gebiet der Nordkirche einen niedrigschwelligen Einstieg zu bieten, ihre Beschaffung gemäß der Beschaffungsverwaltungsvorschrift und dem Klimaschutzgesetz der Nordkirche zu gestalten, dies nach außen zu kommunizieren sowie sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen. Die Netzwerkmitgliedschaft und alle damit verbundenen Elemente der Außenkommunikation (Schild, Urkunde, Logo, usw.) stellen ausdrücklich kein Nachhaltigkeitssiegel und keine unabhängige Zertifizierung im Sinne der Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ und § 2 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.
Wenn Sie erfahren möchten, welche der folgenden Maßnahmen ein teilnehmender Friedhof genau umgesetzt hat, wenden Sie sich bitte direkt an den betreffenden Friedhof.
Pflichtmaßnahmen für Friedhöfe
Bereich 2: Bauliche Gestaltung von Friedhofsfreiflächen & Gebäuden
2.1 Pflichtmaßnahme: Faire Natursteine
Bei Neuanschaffung stammen Pflaster- & Mauersteine aus Naturstein aus Deutschland oder sind, sofern sie importiert sind, FairStone- bzw. Xertifix-zertifiziert. So soll darauf hingewirkt werden, dass sie ohne Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden. (Pflichtmaßnahme)
Bereich 3: Pflege & Unterhaltung der Friedhofsflächen
3.1 Pflichtmaßnahme: Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz
Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen, wie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln & synthetischen Düngemitteln. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
Bereich 4: Gestaltung von Gemeinschaftsgrabstätten
4.1.1 Pflichtmaßnahme: Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz
Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen, wie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln & synthetischen Düngemitteln. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.2.1 Pflichtmaßnahme: Verbot von LED-Kerzen
Verankerung des Verbots von LED-Kerzen in der Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.3.1 Pflichtmaßnahme: Verbot von Kunststoff in Trauerfloristik
Kunststoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, in Grabschmuck & bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenanzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen & Markierungszeichen. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.3.2 Pflichtmaßnahme: Verbot von Steckschaum
Insbesondere Steckschaum ist aufgrund der mangelnder Kompostierbarkeit sowie Absonderung von Mikroplastik verboten. Stattdessen Verwendung von Sand, Hasendraht, Steckigel, Moos oder Zweigen zum Arrangieren von Blumen. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.4.1 Pflichtmaßnahme: Grababdeckung & -einfassung
Für Grabstätten nicht zugelassen sind Schrittplatten aus künstlichem Werkstoff oder Grababdeckungen mit Naturstein, Beton, Terrazzo, Teerpappe, Kunststoff o. Ä. Grabeinfassungen aus Naturstein sind zugelassen. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
Bereich 5: Grabsteine
5.1 Pflichtmaßnahme: Faire Grabsteine
Grabsteine für Gemeinschaftsgräber aus Naturstein stammen aus Deutschland oder sind, sofern sie importiert sind, FairStone- bzw. Xertifix-zertifiziert. So soll darauf hingewirkt werden, dass sie ohne Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden. (Pflichtmaßnahme)
Bereich 7: Energie, Wärme & Beleuchtung
7.1.1 Pflichtmaßnahme: Energiecontrolling
Zählerstände werden monatlich erfasst und dokumentiert (Energiecontrolling, Fernablesung auch möglich). Energieberichte werden mindestens jährlich auf Entscheider:innen-Ebene beraten. (Pflichtmaßnahme)
Bereich 8: Reinigungsmittel & Hygienebedarf
8.1 Pflichtmaßnahme: Blauer Engel Hygienepapiere
Alle Hygienepapiere (wie Toilettenpapier, Papierhandtücher oder -taschentücher) tragen das Umweltzeichen Blauer Engel. (Pflichtmaßnahme)
Bereich 12: Büroausstattung
12.1 Pflichtmaßnahme: Blauer Engel Kopier- & Druckerzeugnisse
Für Kopier- & Druckerzeugnisse wird Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen Blauer Engel genutzt. (Pflichtmaßnahme)
Bereich 18: Bestattungen & Bewirtung (falls zutreffend)
18.1 Pflichtmaßnahme: Faire Lebensmittel
Es sind Lebensmittel festgelegt, die grundsätzlich aus Fairem Handel bezogen werden (Siegel beachten): Mindestens Kaffee, Tee und Schokoladenprodukte, gerne auch weitere.
Weitere Maßnahmen für Friedhöfe
Bereich 1: Gärtnerische Gestaltung der Friedhofsfreiflächen
1.1 Heimische Pflanzenarten
Standortgerechte Verwendung mehrjähriger heimischer Pflanzenarten zur Unterstützung von Natur- & Artenschutz. Insbesondere:
- Beachtung der Licht- & Bodenverhältnisse
- Nutzung von Wildformen
- Verwendung von fruchtenden Gehölzen
- Anpflanzung von Frühblühern
- Verwendung von ungefüllt blühenden Stauden & Gehölzen
- Verwendung möglichst trockenheitsverträglicher Pflanzenarten
1.2 Blühwiesen
Insbesondere auf größeren zusammenhängenden Flächen Anlage & Pflege von Blühwiesen mit heimischen Wildpflanzen oder einer Streuobstwiese.
1.3 Neuanpflanzung heimischer Laubbäume
Neupflanzung heimischer Laubbäume.
1.4 Extensive Pflege von Wiesen
Extensive Pflege von Wiesen mit jährlich 1-3 Mahd-Terminen, wobei:
- die erste Mahd möglichst spät im Jahr erfolgt
- die Mahd grundsätzlich schrittweise erfolgt, zum Beispiel im Abstand von zwei Wochen zwischen verschiedenen Flächenteilen, um Lebewesen kontinuierlich Schutz & Lebensraum zu bieten
- für ein aufgeräumtes Erscheinungsbild ein intensiv gemähter Rahmen (ca. 1 m) um die Wiese belassen werden kann
- zur Schonung von Insekten mittels Balkenmäher statt Schlegelmähwerk gemäht wird
1.5 Begrünung
Weitestgehende Begrünung von Fassaden & Dächern in möglichst extensiver Form, z. B. mit Moosen, Kräutern & Gräsern & ggf. Totholzstrukturen, um weitere Lebensräume zu schaffen.
1.6 Schulungen
Schulungen für Mitarbeitende, z. B. zur „Visuellen Baumkontrolle“, die auch explizit auf einen weitestgehenden Baumerhalt setzt, z. B. um diese als Habitat für Vögel oder Fledermäuse zu erhalten (minimiert Gefahren, dient dem Baumerhalt und spart Kosten bei der Beauftragung eines professionellen Sachverständigen), sowie Anlegen eines Baumkatasters, um die Bäume identifizieren zu können.
Bereich 2: Bauliche Gestaltung von Friedhofsfreiflächen & Gebäuden
2.1 Pflichtmaßnahme: Faire Natursteine
Bei Neuanschaffung stammen Pflaster- & Mauersteine aus Naturstein aus Deutschland oder sind, sofern sie importiert sind, FairStone- bzw. Xertifix-zertifiziert. So soll darauf hingewirkt werden, dass sie ohne Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden. (Pflichtmaßnahme)
2.2 Entsiegelung ungenutzter Flächen
Entsiegelung ungenutzter Flächen (z. B. Lagerflächen), Ersatz vorhandener Pflaster- oder Plattenwege durch wassergebundene Wegedecken oder durch Schotterrasen, unter Beachtung der Barrierefreiheit.
2.3 Quartiere für Insekten, Vögel, etc.
Die Friedhof verfügt über mindestens zwei der folgenden Schutzmaßnahmen für Tiere:
- Igelquartiere
- Fledermausquartiere
- Vogelhäuser und/oder Nistkästen
- Erhalt und die Schaffung natürlicher Niststrukturen, wie offene Bodenflächen, Sandarien oder Trockenmauern für Wildbienen und andere Insekten
- Erhalt von Simsen, Vorsprüngen, Nischen & Höhlungen sowie Einfluglöchern in Dachböden & Türmen, um Vögeln & Fledermäusen weitere Rückzugsorte zu bieten
- Vorkehrungen gegen Vogelschlag an Glasfassaden
2.4 Totholzhecken & Trockenmauern
Schaffung von Totholz- oder Benjeshecken aus Holzschnittabfällen bzw. von Trockenmauern an sonnigen, trockenen Standorten als weitere Lebensräume für Pflanzen & Tiere.
2.5 Wasserstellen mit Ein- & Ausstiegshilfen
Stehende, möglichst flache Wasserstellen wie Tränken (aus Mauer- oder Sandstein) & Teiche als Wasserstellen für Wildtiere, Vögel & Insekten anlegen, die über Einstiegshilfen & den nötigen Schutz vor möglichen Fressfeinden verfügen. Wasserschöpfbecken mit Ausstiegshilfen für Kleintiere versehen.
Bereich 3: Pflege & Unterhaltung der Friedhofsflächen
3.1 Pflichtmaßnahme: Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz
Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen, wie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln & synthetischen Düngemitteln. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
3.2 Vermeidung von Laubbläsern
Vermeidung von Laubbläsern bzw. Beschränkung auf ein notwendiges Maß. Stattdessen Laub & Schnittgut zu Haufen zusammenkehren & an geeigneten Stellen als Nistmöglichkeiten, Rückzugsorte & Baumaterialien für Vögel & Insekten nutzbar machen.
3.3 Erhaltung von Moosen & Flechten
Erhaltung von Moosen & Flechten auf Friedhofsmauern, Pflastersteinen, Zäunen, Lampen, Bäumen & Sträuchern als Lebensraum, dort, wo sie den Friedhofsbetrieb nicht einschränken (z. B. durch Verdeckung von Inschriften, Schildern, Wegweisern, etc.).
3.4 Baumstämme als Lebensraum
Zu fällende Bäume an geeigneten Stellen möglichst hoch stehen lassen, sodass der Stamm keine Gefahr mehr darstellt, aber weiterhin für Insekten, Vögel oder Fledermäuse als (Totholz-)Lebensraum zur Verfügung steht.
Bereich 4: Gestaltung von Gemeinschaftsgrabstätten
4.1.1 Pflichtmaßnahme: Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz
Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen, wie den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln & synthetischen Düngemitteln. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.1.2 Heimische Pflanzenarten
Standortgerechte Verwendung mehrjähriger heimischer Pflanzenarten zur Unterstützung von Natur- & Artenschutz. Insbesondere:
- Beachtung der Licht- & Bodenverhältnisse
- Nutzung von Wildformen
- Verwendung von fruchtenden Gehölzen
- Anpflanzung von Frühblühern
- Verwendung von ungefüllt blühenden Stauden & Gehölzen
- Verwendung möglichst trockenheitsverträglicher Pflanzenarten
4.2.1 Pflichtmaßnahme: Verbot von LED-Kerzen
Verankerung des Verbots von LED-Kerzen in der Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.2.2 Kerzeneigenschaften
Alle Kerzen, wie Grab- & Teelichter, sind möglichst:
- wiederbefüllbar
- rauch- & rußarm
- aus nachwachsenden Rohstoffen (in absteigender Reihenfolge): recycelter Biomasse (wie hochwertigen Speisefetten, z. B. von Biokema), Bienenwachs oder Stearin aus zertifiziert nachhaltigem Palmöl mit RSPO-Siegel
- in Glas-, dünnwandigen Edelstahl- oder Papierfassungen, Verzicht auf Aluminium- & Plastikfassungen
4.2.3 Kerzenautomat
Errichtung eines Kerzenverkaufsautomaten, der die zugelassenen Kerzen für Friedhofsnutzende bereithält.
4.2.4 Kerzenreste
Kerzenreste werden gesammelt & entweder selbst wiederverwertet oder gespendet.
4.3.1 Pflichtmaßnahme: Verbot von Kunststoff in Trauerfloristik
Kunststoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, in Grabschmuck & bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenanzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen & Markierungszeichen. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.3.2 Pflichtmaßnahme: Verbot von Steckschaum
Insbesondere Steckschaum ist aufgrund der mangelnder Kompostierbarkeit sowie Absonderung von Mikroplastik verboten. Stattdessen Verwendung von Sand, Hasendraht, Steckigel, Moos oder Zweigen zum Arrangieren von Blumen. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.3.3 Nachhaltiger & fairer Blumenschmuck
Verwendung von regional & saisonal angebautem Blumenschmuck oder von Blumen mit dem Fairtrade-Siegel oder von Florist:innen & Blumengärtnereien, die der Slowflower-Bewegung angehören.
4.4.1 Pflichtmaßnahme: Grababdeckung & -einfassung
Für Grabstätten nicht zugelassen sind Schrittplatten aus künstlichem Werkstoff oder Grababdeckungen mit Naturstein, Beton, Terrazzo, Teerpappe, Kunststoff o. Ä. Grabeinfassungen aus Naturstein sind zugelassen. Aufnahme in die Friedhofssatzung. (Pflichtmaßnahme)
4.4.2 Nachhaltige Dekorationsmaterialien
Verwendung natürlicher oder wiederverwendbarer Materialien für die Dekoration von Grabstätten, wie zum Beispiel Glasvasen, Keramiktöpfe, Körbe, Stoffe oder Bänder aus Naturtextilien. Vermeidung von Plastik, Metall oder anderen künstlichen oder schwer abbaubaren Stoffen.
Bereich 5: Grabsteine
5.1 Pflichtmaßnahme: Faire Grabsteine
Grabsteine für Gemeinschaftsgräber aus Naturstein stammen aus Deutschland oder sind, sofern sie importiert sind, FairStone- bzw. Xertifix-zertifiziert. So soll darauf hingewirkt werden, dass sie ohne Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden. (Pflichtmaßnahme)
5.2 Grabmalpatenschaften
Der Friedhof bietet Grabmalpatenschaften zur Wiedernutzung von Grabsteinen an.
5.3 Recycling von Grabsteinen
Der Friedhof initiiert Partnerschaften mit Steinmetzen zum Recycling von Grabsteinen & bietet Friedhofsnutzenden damit eine nachhaltige Alternative zu neuen Grabsteinen.
5.4 Baumgräber
Im Falle bereits existierender Baumgräber, dürfen für Baumgrabstätten ausschließlich liegende Grabmale (ohne Fundament) oder andere wurzelschonende Gedenktafeln verwendet werden. Im Falle neu zu pflanzender Bäume für Baumgrabstätten soll möglichst auf betonierte Fundamente verzichtet werden. Wenn unumgänglich, dann sind Baumgräber in entsprechendem Abstand zu gruppieren, sodass die Fundamenterrichtung für den Baum unschädlich ist.
Bereich 6: Außenmöbel
6.1 Außenmöbel
Außenmöbel wie Bänke, Tische, Abfalleimer, Schaukästen, Beeteinfassungen & Hochbeete bestehen aus zertifizierten, einheimischen Gehölzen, Recyclingkunststoff oder langlebigem Metall. Lacke, die zur Behandlung von Außenmöbeln verwendet werden, sind lösemittelfrei.
Bereich 7: Energie, Wärme & Beleuchtung
7.1.1 Pflichtmaßnahme: Energiecontrolling
Zählerstände werden monatlich erfasst und dokumentiert (Energiecontrolling, Fernablesung auch möglich). Energieberichte werden mindestens jährlich auf Entscheider:innen-Ebene beraten. (Pflichtmaßnahme)
7.1.2 Ökostrom
Der Friedhof & die dazugehörigen Gebäude beziehen Ökostrom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien mit dem „Ok-Power“- oder „Grüner Strom“-Label.
7.1.3 Erneuerbare Energieträger als Wärmequelle
Die Gebäude des Friedhofs werden ausschließlich mit erneuerbaren Energieträgern beheizt. Dazu zählen Wärmepumpen (mit zertifiziertem Ökostrom oder Stromeigengewinnung), Biomasse und Biogas. Stromheizungen, die mit Ökostrom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (siehe Maßnahme 7.1.2) betrieben werden, sind ebenfalls zulässig. Auch Fernwärme ist eine Option, da die Fernwärme mittelfristig auch auf erneuerbare Energiequellen umgestellt werden muss.
7.1.4 Produktion & Nutzung erneuerbarer Energie
Der Friedhof produziert & nutzt erneuerbare Energien, wie Photovoltaik, Solarthermie oder Holz, z. B. Erhitzen von Brauchwasser durch Solarenergie.
7.1.5 Effiziente Wärmenutzung
Der Friedhof setzt mindestens drei der folgenden Maßnahmen zur effizienten Wärmenutzung um. Die Maßnahmen sind nach Schwierigkeit in der Umsetzung sortiert (von einfach nach anspruchsvoll):
- Heizungseinstellungen verstanden: Sie wissen, wie die Heizung Ihrer Gebäude funktioniert und wie Sie Betriebszeiten oder die Sommer-Abschaltung einstellen können.
- Sommer-Pause: Die Heizung ist in den warmen Monaten komplett aus (kein Standby-Betrieb), sobald es draußen dauerhaft über 15 °C warm ist.
- Regelmäßig Einstellungen kontrollieren: Einstellungen, wie Heizzeiten und Nachtabsenkung werden immer wieder an die Nutzung angepasst – insbesondere, wenn sich diese ändert.
- Gedämmte Rohre: Alle frei zugänglichen Heizrohre, Ventile und Pumpen in unbeheizten Räumen sind gedämmt – z. B. im Keller.
- Optimierte Heizkurve: Die Wärmeerzeugung in Abhängigkeit der Außentemperatur ist passend eingestellt – Fachleute hinzuziehen.
- Smarte Raumheizung: Ihr Friedhof nutzt digitale Regler, um jeden Raum einzeln und bedarfsgerecht zu steuern.
- Moderne Pumpen: Alte, ungeregelte Heizpumpen wurden durch hocheffiziente Modelle ersetzt.
- Hydraulischer Abgleich: Ein Fachbetrieb hat das Heizungs-System so eingestellt, dass alle Heizkörper gleichmäßig mit Wärme versorgt werden – Umsetzung abschließend überprüfen.
- Heizlast berechnet: Es wurde genau ausgerechnet, wie viel Wärme jeder Raum tatsächlich benötigt und welche Heizleistung das Gebäude insgesamt braucht – spätestens vor dem Einbau einer neuen Heizung.
7.1.6 Gebäudedämmung
Bei baulichen Erneuerungsmaßnahmen an der Gebäudehülle innerhalb der letzten 5 Jahre wurde mindestens gemäß des heutigen Mindeststandards gedämmt, um den Energieverbrauch der beheizten und/oder gekühlten Gebäude zu senken.
7.2.1 LED im Innen- & Außenbereich
Umstellung auf energiesparende LED-Lampen im Innen- & Außenbereich.
7.2.2 Bewegungsmelder im Innen- & Außenbereich
Einsatz von Bewegungsmeldern, Zeitschaltuhren & Dämmerungsschaltern im Innen- & Außenbereich.
7.2.3 Insektenfreundliche Lampen im Außenbereich
Verwendung von Lampen im Außenbereich, die nur nach unten leuchten, sowie Einsatz vollständig abgeschlossener Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten. Lampengehäuse verwenden, deren Oberflächen nicht heißer als 60°C werden. Umstellung auf insektenverträglichere Leuchtmittel im Außenbereich mit weniger als 2700 Kelvin & max. 500 Lumen (entspricht ca. 1-5 Watt), z. B. warmweißen LED-Lampen („Amber-LED“).
Bereich 8: Reinigungsmittel & Hygienebedarf
8.1 Pflichtmaßnahme: Blauer Engel Hygienepapiere
Alle Hygienepapiere (wie Toilettenpapier, Papierhandtücher oder -taschentücher) tragen das Umweltzeichen Blauer Engel. (Pflichtmaßnahme)
8.2 Zertifizierte Reinigungsmittel
Alle Reinigungsmittel tragen eines der empfohlenen Siegel, die gesundheitsschädliche oder umweltgefährdende Inhaltsstoffe, wie synthetische Farb- & Duftstoffe, Konservierungsstoffe, Mikroplastik, Paraffine, Silikone u. ä. ausschließen:
8.3 Zertifizierte Kosmetika
Handseife & andere Kosmetikprodukte sind zertifizierte Naturkosmetik und tragen eines der empfohlenen Siegel:
8.4 Großgebinde
Reinigungsmittel werden nach Möglichkeit in Großgebinden gekauft & in Nachfüllpackungen umgefüllt.
Bereich 9: Elektronische Geräte, Werkzeuge & Fuhrpark
9.1.1 Zertifizierte elektronische Geräte
Neu angeschaffte elektronische Geräte tragen das Umweltzeichen Blauer Engel, das Siegel „TCO certified“ oder eines der genannten Siegel.
9.1.2 Energieeffizienz
Neu angeschaffte elektronische Geräte, Werkzeuge & weiße Ware (z. B. Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschine, etc.) haben jeweils die höchste am Markt verfügbare Energieeffizienzklasse. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit, Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit & Erweiterbarkeit der Produkte berücksichtigt.
9.1.3 Minimaler Stand-by-Betrieb
Geräte & Werkzeuge werden bei Nichtnutzung komplett ausgeschaltet oder durch Abschaltbare Steckdosenleisten vom Stromnetz getrennt, um Stand-by-Betrieb zu verhindern. Schaltleisten sind erreichbar angebracht.
9.2.1 Elektrischer Fuhrpark
Der Fuhrpark (z. B. Minikipper, Aufsitzrasenmäher) wird auf elektrische Fahrzeuge umgestellt, soweit diese für die jeweilige Zweckbestimmung am Markt verfügbar sind.
9.2.2 Elektrische Dienstfahrzeuge
Nutzung von (E-)Dienst- & (E-)Lastenrädern und/oder von E-Dienstwagen, sowie der Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende zur Ausführung ihrer Aufgaben.
Bereich 10: Wassernutzung
10.1 Durchflussmengenbegrenzer
Wasserhähne sind mit Durchflussmengenbegrenzern ausgestattet oder weisen andere Wassersparmaßnahmen auf.
10.2 Sparsame Toilettenspülung
Zur Bewusstseinsbildung & zur Einsparung von Trinkwasser sind Toilettenspülungen mit zwei Tasten bzw. Spül-Stopp Mechanik ausgestattet und entsprechend gekennzeichnet.
10.3 Verwendung von Regenwasser
Verwendung von Regenwasser oder aufbereitetem Grauwasser für die Toilettenspülung oder für die Bewässerung der Friedhofsflächen, um so die Verwendung von Trinkwasser zu minimieren.
10.4 Brunnen
Nutzung bzw. Einrichtung eines eigenen Brunnens zur Bewässerung.
Bereich 11: Abfallentsorgung
11.1 Mülltrennung nach regionalen Standards
Abfall wird mindestens nach den regional gültigen Standards getrennt. Dafür stehen an zentralen Orten des Friedhofs gut erreichbare und eindeutig beschriftete Behälter bereit. Es wird stets dafür gesorgt, dass der so getrennt gesammelte Abfall in die entsprechenden Sammelsysteme gelangt bzw. kompostiert und aufbereitet wird.
- Tonne für Papier
- Tonne/Sack für Wertstoffe
- Tonne für Restabfall
- Altglascontainer
- Biotonne in Büro- & Geschäftsräumen
- Kompost für organische Abfälle
- Sonderbehältnis für nicht-kompostierbaren Grabschmuck (sofern noch nicht verboten)
- Getrennte Sammelstelle für Sonderabfälle
- Nicht mehr benötigte Möbel, Geräte oder andere Materialien werden verschenkt, verkauft oder fachgerecht entsorgt
11.2 Entsorgung von Sonderabfällen
Sonderabfälle, wie Leuchtmittel, Farben, Autoreifen, CDs, Batterien, Akkus, etc. werden getrennt gesammelt, aus dem nicht-kompostierbaren Grabschmuck heraussortiert und zum Wertstoffhof oder zur Schadstoffsammelstelle gebracht.
11.3 Sicherstellung der korrekten Mülltrennung
Regelmäßige Überprüfung & ggf. Nachsortierung des entstandenen Abfalls zur Sicherstellung der korrekten Mülltrennung.
Bereich 12: Büroausstattung
12.1 Pflichtmaßnahme: Blauer Engel Kopier- & Druckerzeugnisse
Für Kopier- & Druckerzeugnisse wird Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen Blauer Engel genutzt. (Pflichtmaßnahme)
12.2 Doppelseitiger Druck
Mit geeigneten Maßnahmen wird der Papierverbrauch stark reduziert und ein papierloses Büro angestrebt, unnötige Ausdrucke werden vermieden. Es wird standardmäßig doppelseitig und schwarz-weiß gedruckt.
12.3 Möbel
Möbel werden nach Möglichkeit gebraucht gekauft. Wenn Neuanschaffung notwendig ist, dann sind neue Büromöbel aus zertifiziertem Holz, mit nachhaltigen Siegeln versehen oder aus langlebigem & recycelbarem Stahl. Lacke sind lösemittelfrei.
12.4 Umweltfreundlicher Bürobedarf
Bei allgemeinem Bürobedarf (z. B. Stifte, Klebstoffe, Mappen, Ordner) werden umweltfreundliche Alternativen beschafft, auf Recyclingfähigkeit sowie möglichst auf das Umweltzeichen Blauer Engel geachtet.
Bereich 13: Textilien
13.1 Zertifizierte Berufskleidung
Berufskleidung ist mit einem oder mehreren der folgenden Siegel ausgezeichnet:
13.2 Ökologische Reinigung
Die Reinigung der Berufskleidung erfolgt in einem ökologischen, energiesparenden Prozess (volle Ladungen, energieeffiziente Waschmaschine und Trockner, ökologisch zertifizierte Waschmittel, Verzicht auf Weichspüler).
Bereich 14: Mobilität
14.1 Zuschuss zu ÖPNV-Kosten
Förderung von Monatskarten & BahnCard-Abos durch eine betriebliche Kostenbeteiligung für Mitarbeitende.
14.2 Fahrrad-Abstellanlagen
Installation moderner Fahrrad-Abstellanlagen nach ADFC-Empfehlungen (z. B. Diebstahlschutz, Witterungsschutz, Benutzungsfreundlichkeit, Zugänglichkeit).
14.3 Förderung umweltfreundlichen Individualverkehrs
Nutzung von (E-)Dienst- & (E-)Lastenrädern und/oder von E-Dienstwagen, sowie der Einrichtung von Ladeinfrastruktur für die Nutzung durch Gäste & Mitarbeitende.
14.4 Carsharing
Dienstfahrten werden standardmäßig mit dem öffentlichen Personenverkehr angetreten. Alternativ werden E-Carsharing-Angeboten externer Anbieter für Dienstfahrten für Teilstrecken genutzt.
14.5 Klimafreundliche Anreisemöglichkeiten
Hinweis auf klimafreundliche Anreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Informationsmaterialien bzw. auf der Website.
Bereich 15: Dienstleistungen
15.1 Umwelt- & sozialverträgliche Ausschreibungen
Für die Ausschreibung von Dienstleistungsverträgen werden die Umwelt- & Sozialstandards sowie die ILO-Kernarbeitsnormen zugrunde gelegt.
Bereich 16: Ethisches Investment
16.1 Ethisches Investment
Der Friedhof setzt für seine Finanzdienstleistungen auf nachhaltige Banken und Versicherungen und legt Gelder nach ethischen Kriterien unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsratings und der EU-Taxonomie an.
Bereich 17: Kommunikation der Vorgaben an Friedhofsbesuchende
17.1 Kommunikation mit Friedhofsbesuchenden
Der Friedhof macht Besuchende, insb. Angehörige, durch Aufklärungsgespräche & entsprechende Hinweistafeln an Eingängen, Wasser- & Abfallstationen aufmerksam auf ÖkoFaire Vorgaben & Empfehlungen bzgl. Grabbepflanzung, Kerzen, LED-Leuchten, Grabsteinen, Blumen & sonstiger Grabschmuck sowie Mobilität.
Bereich 18: Bestattungen & Bewirtung (falls zutreffend)
18.1 Pflichtmaßnahme: Faire Lebensmittel
Es sind Lebensmittel festgelegt, die grundsätzlich aus Fairem Handel bezogen werden (Siegel beachten): Mindestens Kaffee, Tee und Schokoladenprodukte, gerne auch weitere.
18.2 Vegetarische Versorgung
Es wird vorzugsweise vegetarische und vegane Verpflegung angeboten.
18.3 Nachhaltige Lebensmittel
Bei Lebensmitteln (inkl. Getränken) wird auf Regionalität, Saisonalität, Sozialverträglichkeit (z. B. Fairer Handel) & ökologischen Anbau (biologischer Landwirtschaft) geachtet. Sollte ein Produkt aufgrund der fehlenden Regionalität nicht verfügbar sein (z. B. Schokolade), wird es aus Fairem Handel bezogen.
18.4 Trinkwasserangebot
Es wird vorzugsweise Leitungswasser oder Mineralwasser in Mehrwegflaschen aus Glas von regionalen Abfüllern angeboten.
18.5 Säfte
Säfte werden in Bioqualität aus regionaler Herkunft oder dem Fairen Handel bezogen (Siegel siehe 18.3).
18.6 Mehrweggeschirr
Es wird Mehrweggeschirr verwendet.
