Eine Einrichtung handelt zukunftsfähig, wenn sie aus den elf Themenbereichen die für ihre eigene Einrichtung relevanten Bereichen identifiziert und daraus mindestens ein Drittel der nachfolgenden Maßnahmen in einem nachhaltigen Prozess umsetzt.
Drei Maßnahmen sind Pflichtmaßnahmen, da sie mit den Vorgaben der Beschaffungsverwaltungsvorschrift der Nordkirche übereinstimmen:
- Bereich Büroausstattung: Kopier- und Druckerzeugnisse in Blauer Engel Qualität
- Bereich Reinigungsmittel und Hygienebedarf: Zertifizierte Hygienepapiere in Blauer Engel Qualität
- Bereich Wärme, Energie, Wasser: Durchführung eines Energiecontrollings
Ökologisches und faires Handeln sollte aber jede ihrer Beschaffungsentscheidungen beeinflussen. Wichtig ist, dass die Leitung Ihrer Einrichtung das Projekt unterstützt. Und von Anfang an sollten Sie alle Mitarbeitenden über Ideen und Umsetzungsschritte informieren oder idealerweise einbeziehen.
Sie können auch eigene Ideen einbringen und sich diese als Maßnahme anrechnen lassen, sofern diese bestimmte Anforderungen erfüllen.